Kurz gesagt: Den Wärmepumpen-Zuschuss zahlt in Deutschland die KfW im Programm 458 – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, beim Einfamilienhaus ab der Reform zum 21.07.2026 maximal 19.600 € (vorher 21.000 €). Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst das Fachunternehmen beauftragen und die „Bestätigung zum Antrag” erstellen lassen, dann den Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, dann den Antrag im Portal „Meine KfW” stellen – und erst danach loslegen. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert die Förderung.
Update — Reform zum 21.07.2026: Die KfW hat eine Reform beschlossen (wirksam ab 21.07.2026). Neu: förderfähige Kosten 30.000 → 28.000 € (max. Zuschuss 19.600 €), Klimageschwindigkeits-Bonus 20 → 16 %, der Effizienzbonus von 5 % für R290 entfällt, und der Einkommensbonus wird gestaffelt (40/30/10 %). Wer bereits eine BzA hat, kann noch bis 20.07.2026, 20:00 Uhr zu den alten Konditionen einreichen. Details unten und im Beitrag KfW-458-Reform ab 21. Juli 2026.
Eine Förderung, ein Programm
Seit der Reform 2024 läuft die Heizungsförderung in Deutschland nicht mehr über die BAFA, sondern komplett über die KfW im Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude”. Die BAFA fördert weiterhin die Gebäudehülle und die Energieberatung – aber den Heizungstausch selbst übernimmt die KfW.
Das ist für Sie eine gute Nachricht: Ein Programm, eine Anlaufstelle, ein Online-Portal. Sie müssen sich nicht durch ein Behörden-Geflecht arbeiten.
Die Bausteine – was bei Ihnen zusammenkommt
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen (Konditionen ab 21.07.2026):
| Baustein | Höhe | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | jede Eigentümerin, jeder Eigentümer |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 % | selbstnutzend, Austausch einer alten fossilen Heizung |
| Einkommens-Bonus | 40 / 30 / 10 % | selbstnutzend, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € |
Die Boni werden addiert, der Gesamtzuschuss ist aber auf 70 % gedeckelt. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 € – daraus ergibt sich der Höchstzuschuss von 19.600 €. Den vollen Deckel erreichen Sie nur mit dem Einkommens-Bonus; ohne ihn liegt die Quote bei bis zu 46 % (Grund- plus Klimageschwindigkeits-Bonus).
Ein Hinweis zur Modellwahl: Bis zur Reform gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel – die Chofu R290 (Propan) sichert sich diesen automatisch. Mit der Reform zum 21.07.2026 entfällt dieser Bonus; R290 und R32 werden bei der KfW dann gleich hoch gefördert. Für R290 sprechen weiterhin die Zukunftssicherheit gegen den F-Gase-Ausstieg und die niedrigen Betriebskosten bei hohen Vorlauftemperaturen – und die Chofu R290 ist im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal gelistet, also KfW-458-förderfähig (unsere R32-Serie ist es nicht).
Die Reihenfolge entscheidet
Der häufigste und teuerste Fehler ist ein zu früher Start. Die KfW fördert nur Vorhaben, die vor dem „Vorhabenbeginn” beantragt wurden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags. So läuft es richtig:
- Fachunternehmen beauftragen und BzA erstellen lassen. Ihr Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellt die „Bestätigung zum Antrag” (BzA) mit den geplanten Geräten und den förderfähigen Kosten. Diese BzA-ID brauchen Sie für den Antrag.
- Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung schließen. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine Klausel enthalten, dass er erst wirksam wird, wenn die KfW die Förderung zusagt. Ohne diese Bedingung gilt der Vertrag als schädlicher Vorhabenbeginn.
- Antrag im Kundenportal „Meine KfW” stellen. Sie registrieren sich, geben die BzA-ID ein und beantragen Grundförderung plus die Boni, die Ihnen zustehen.
- Zusage abwarten, dann umsetzen. Erst nach der Förderzusage lassen Sie die Wärmepumpe einbauen. Ab Zusage haben Sie 36 Monate Zeit.
- Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten. Nach dem Einbau bestätigt Ihr Fachbetrieb die ordnungsgemäße Durchführung; Sie laden die Rechnungen hoch. Die KfW zahlt den Zuschuss aufs Konto aus.
Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Zu früh den Auftrag erteilt. Ohne aufschiebende Bedingung im Vertrag ist die Förderung weg. Eine nachträgliche Ergänzung der Klausel ist nicht zulässig.
- Nicht förderfähiges Gerät gewählt. Die Wärmepumpe muss im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) gelistet sein – nur dann ist sie KfW-458-fähig. Die Chofu R290 ist gelistet.
- Einkommensbonus nicht geprüft. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung – für Anträge 2026 also 2024 und 2023. Liegt es bis 30.000 €, sind 40 % extra drin, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 %. Je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich die Grenze um 10.000 €.
- Boni vergessen. Eine nachträgliche Änderung der beantragten Boni ist nicht möglich. Lieber vorab genau rechnen.
Was die KfW nicht abdeckt – und was dann hilft
Den Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses können Sie über den KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanzieren – bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, zinsgünstig über Ihre Hausbank. Wer vorab eine geförderte Energieberatung möchte, nutzt die BAFA-Förderung für Energieberatung (EBW) mit bis zu 50 % Zuschuss.
Auf Landesebene gibt es – anders als oft vermutet – kaum eigene Wärmepumpen-Zuschüsse. Einzige Ausnahme ist Hamburg mit der IFB-Förderung „Erneuerbare Wärme”. Welche Programme in Ihrem Bundesland zusätzlich greifen, zeigt unsere Förderübersicht nach Bundesland.
Unser Angebot: wir bereiten den Antrag mit vor
Die Antragstellung selbst machen Sie als Eigentümer im KfW-Portal – aber mit den richtigen Unterlagen ist das in 20 Minuten erledigt. Wir liefern Ihnen die BAFA-WEP-ID des Geräts, das Effizienz-Datenblatt und die Herstellerangaben, die Ihr Fachbetrieb für die BzA braucht.
Ihre nächsten Schritte:
- Alle Bundes- und Landesförderungen im Detail
- Wärmepumpen-Kalkulator: Modell, Heizlast und Zuschuss berechnen
- Kostenlose Beratung anfragen – inklusive Förder-Check
Stand: Juli 2026 (KfW-458-Reform zum 21.07.2026 berücksichtigt). Förderhöhen und -bedingungen können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über das KfW-Kundenportal „Meine KfW” sowie im Beratungsgespräch.