Kurz gesagt: Die KfW hat die Heizungsförderung (Programm 458) zum 21. Juli 2026 reformiert. Die Förderobergrenze ist jetzt einkommensabhängig: bis zu 80 % (max. 22.400 €) bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit mindestens einem minderjährigen Kind), bei höherem Einkommen 70 % (max. 19.600 €). Die förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 €. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wurde von 20 auf 16 % gesenkt, der Effizienzbonus von 5 % für R290 ist komplett entfallen, und der Einkommensbonus ist gestaffelt (40/30/10 %). Wer bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hatte, konnte noch zu den alten Konditionen einreichen; dieses Fenster ist inzwischen geschlossen.
Was sich zum 21. Juli 2026 ändert
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Reform der Gebäudeförderung beschlossen; seit dem 9. Juli läuft die technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA, seit dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen. Hier die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich:
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % |
| Effizienzbonus (R290 / natürl. Kältemittel) | 5 % | entfallen |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 €) | 40 / 30 / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) |
| Gesamt-Deckel | 70 % | 80 % (Einkommen ≤ 30.000 €) / 70 % (darüber) |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € |
| Höchstzuschuss Einfamilienhaus | 21.000 € | 22.400 € (80 %) / 19.600 € (70 %) |
Ebenfalls entfallen ist der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für Biomasse-Anlagen). Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 € je Wohneinheit) und die BAFA-Energieberatung sind von der Reform nicht betroffen und laufen unverändert weiter.
Was das konkret für ein Einfamilienhaus bedeutet
Die Förderobergrenze ist jetzt einkommensabhängig – bis zu 80 % (max. 22.400 €) bei niedrigem Einkommen, bei höherem Einkommen 70 % (max. 19.600 €). Den höchsten Satz erreicht man nur mit dem Einkommensbonus. Ein Rechenbeispiel mit den maximal förderfähigen 28.000 €:
- Haushalt mit Einkommen bis 30.000 €, alte fossile Heizung: 30 % Grund + 16 % Klimageschwindigkeit + 40 % Einkommen = 86 %, gedeckelt auf 80 % = 22.400 €.
- Haushalt mit Einkommen über 50.000 €, alte fossile Heizung: 30 % + 16 % = 46 % = 12.880 €.
- Modernere Gasheizung (unter 20 Jahre), kein Klimageschwindigkeits-Bonus: nur die Grundförderung, 30 % = 8.400 €.
Für viele Haushalte mit mittlerem Einkommen bedeutet das eine spürbare Reduktion: Vor der Reform kam ein solcher Haushalt (mit altem Kessel, aber ohne Einkommensbonus) inklusive des R290-Effizienzbonus auf 55 %, jetzt sind es 46 %. Neu ist auch ein Familienzuschlag: Je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 € nach oben.
Der R290-Effizienzbonus ist weg – bleibt R290 sinnvoll?
Bis zur Reform gab es einen Bonus von 5 %, der speziell für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (wie Propan/R290) oder mit Erd-/Wasser-/Abwasserquelle gedacht war. Die Chofu R290 sicherte sich diese 5 % automatisch. Mit der Reform zum 21. Juli ist dieser Bonus entfallen – die offizielle Begründung: hohe Effizienz und natürliche Kältemittel sollen Standard sein, nicht Bonus.
Fördertechnisch werden R290 und R32 damit gleich behandelt. Der frühere Vorteil von 5 % (bei 28.000 € rund 1.400 €) ist weggefallen. Das ändert aber nichts an den handfesten Gründen, die weiterhin für R290 sprechen:
- Zukunftssicherheit: Synthetische Kältemittel wie R32 (GWP 675) werden über die EU-F-Gase-Verordnung schrittweise verknappt und verteuert. Propan (GWP 3) ist ein natürliches Kältemittel und bleibt langfristig verfügbar. Und förderpolitisch: Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel – Geräte mit synthetischem Kältemittel wie R32 verlieren dann die Förderfähigkeit.
- Förderfähigkeit überhaupt: Die Chofu R290 ist im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) gelistet und damit KfW-458-fähig. Nur gelistete Geräte sind förderfähig – unsere R32-Serie ist es nicht.
- Hohe Vorlauftemperaturen: Bis 75 °C, damit altbautauglich ohne Heizkörpertausch – und effizienter als viele Wettbewerber bei hohem Temperaturbedarf.
Übergangsfrist: die alten Konditionen sind ausgelaufen
Wer bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) und ein antragsreifes Vorhaben hatte, konnte den Antrag noch zu den bisherigen, besseren Konditionen stellen (bis 21.000 €, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus). Dieses Fenster ist inzwischen geschlossen. Neue BzA konnten bereits seit dem 9. Juli nicht mehr erstellt werden; für alle jetzt startenden Vorhaben gelten die reformierten Werte.
Ausblick: weitere Absenkungen ab 2027
Die Reform ist als schrittweise Absenkung angelegt:
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich (jeweils 1. Februar und 1. August) um 750 €.
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4 → 0 %).
Die Richtung ist damit klar: Wer den Umstieg ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag tendenziell besser als mit einem späteren.
Was Sie jetzt tun sollten
- Förderhöhe für Ihren Fall durchrechnen. Ob 22.400 €, 12.880 € oder 8.400 € – der Unterschied hängt an Einkommen und alter Heizung. Unser Kalkulator zeigt Ihnen in zwei Minuten eine erste Einordnung.
- Reihenfolge einhalten. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen – erst BzA und Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag im Portal „Meine KfW”, dann bauen. Details in unserer Anleitung KfW-458 beantragen.
- Gerät und Unterlagen klären. Wir liefern die BAFA-WEP-ID und die Datenblätter, die Ihr Fachbetrieb für die BzA braucht.
Ihre nächsten Schritte
- Förderübersicht Deutschland – KfW 458 mit den aktuellen Werten
- KfW-458-Förderung beantragen – Schritt für Schritt
- Wärmepumpen-Kalkulator – Modell, Heizlast und Zuschuss berechnen
- Kostenlose Beratung anfragen – inklusive Förder-Check
Stand: Juli 2026. Quelle: KfW-Pressemitteilung zur BEG-Reform sowie die KfW-458-Produktseite. Förderhöhen und -bedingungen können sich ändern; verbindliche Auskünfte erhalten Sie über das KfW-Kundenportal „Meine KfW” und im Beratungsgespräch.
