Kurz gesagt: Die KfW hat die Heizungsförderung (Programm 458) zum 21. Juli 2026 reformiert. Die Förderung bleibt bei bis zu 70 %, fällt in absoluten Zahlen aber niedriger aus: förderfähige Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 €, der Höchstzuschuss beim Einfamilienhaus damit von 21.000 auf 19.600 €. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 auf 16 %, der Effizienzbonus von 5 % für R290 entfällt komplett, und der Einkommensbonus ist künftig gestaffelt (40/30/10 %). Wichtig: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den alten, besseren Konditionen einreichen.
Was sich zum 21. Juli 2026 ändert
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Reform der Gebäudeförderung beschlossen; seit dem 9. Juli läuft die technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA, ab dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen. Hier die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich:
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % |
| Effizienzbonus (R290 / natürl. Kältemittel) | 5 % | entfällt |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 €) | 40 / 30 / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) |
| Gesamt-Deckel | 70 % | 70 % (unverändert) |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € |
| Höchstzuschuss Einfamilienhaus | 21.000 € | 19.600 € |
Ebenfalls entfallen ist der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für Biomasse-Anlagen). Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 € je Wohneinheit) und die BAFA-Energieberatung sind von der Reform nicht betroffen und laufen unverändert weiter.
Was das konkret für ein Einfamilienhaus bedeutet
Der 70-%-Deckel klingt gleich geblieben – in der Praxis erreicht man ihn nach der Reform aber nur noch mit dem Einkommensbonus. Ein Rechenbeispiel mit den maximal förderfähigen 28.000 €:
- Haushalt mit Einkommen bis 30.000 €, alte fossile Heizung: 30 % Grund + 16 % Klimageschwindigkeit + 40 % Einkommen = 86 %, gedeckelt auf 70 % = 19.600 €.
- Haushalt mit Einkommen über 50.000 €, alte fossile Heizung: 30 % + 16 % = 46 % = 12.880 €.
- Modernere Gasheizung (unter 20 Jahre), kein Klimageschwindigkeits-Bonus: nur die Grundförderung, 30 % = 8.400 €.
Für viele Haushalte mit mittlerem Einkommen bedeutet das eine spürbare Reduktion: Vor der Reform kam ein solcher Haushalt (mit altem Kessel, aber ohne Einkommensbonus) inklusive des R290-Effizienzbonus auf 55 %, jetzt sind es 46 %. Neu ist auch ein Familienzuschlag: Je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 € nach oben.
Der R290-Effizienzbonus ist weg – bleibt R290 sinnvoll?
Bis zur Reform gibt es einen Bonus von 5 %, der speziell für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (wie Propan/R290) oder mit Erd-/Wasser-/Abwasserquelle gedacht ist. Die Chofu R290 sichert sich diese 5 % automatisch. Mit der Reform zum 21. Juli entfällt dieser Bonus – die offizielle Begründung: hohe Effizienz und natürliche Kältemittel sollen künftig Standard sein, nicht Bonus.
Fördertechnisch werden R290 und R32 damit gleich behandelt. Der frühere Vorteil von 5 % (bei 28.000 € rund 1.400 €) fällt weg. Das ändert aber nichts an den handfesten Gründen, die weiterhin für R290 sprechen:
- Zukunftssicherheit: Synthetische Kältemittel wie R32 (GWP 675) werden über die EU-F-Gase-Verordnung schrittweise verknappt und verteuert. Propan (GWP 3) ist ein natürliches Kältemittel und bleibt langfristig verfügbar.
- Förderfähigkeit überhaupt: Die Chofu R290 ist im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) gelistet und damit KfW-458-fähig. Nur gelistete Geräte sind förderfähig – unsere R32-Serie ist es nicht.
- Hohe Vorlauftemperaturen: Bis 75 °C, damit altbautauglich ohne Heizkörpertausch – und effizienter als viele Wettbewerber bei hohem Temperaturbedarf.
Übergangsfrist – wer bekommt noch die alten Konditionen?
Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) und ein antragsreifes Vorhaben hat, kann den Antrag noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den bisherigen, besseren Konditionen stellen (bis 21.000 €, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus) – wer die BzA schon in der Schublade hat, sollte also jetzt handeln. Neue BzA können seit dem 9. Juli allerdings nicht mehr erstellt werden; für alle neu startenden Vorhaben gelten damit faktisch die reformierten Werte.
Ausblick: weitere Absenkungen ab 2027
Die Reform ist als schrittweise Absenkung angelegt:
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich (jeweils 1. Februar und 1. August) um 750 €.
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4 → 0 %).
Die Richtung ist damit klar: Wer den Umstieg ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag tendenziell besser als mit einem späteren.
Was Sie jetzt tun sollten
- Förderhöhe für Ihren Fall durchrechnen. Ob 19.600 €, 12.880 € oder 8.400 € – der Unterschied hängt an Einkommen und alter Heizung. Unser Kalkulator zeigt Ihnen in zwei Minuten eine erste Einordnung.
- Reihenfolge einhalten. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen – erst BzA und Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag im Portal „Meine KfW”, dann bauen. Details in unserer Anleitung KfW-458 beantragen.
- Gerät und Unterlagen klären. Wir liefern die BAFA-WEP-ID und die Datenblätter, die Ihr Fachbetrieb für die BzA braucht.
Ihre nächsten Schritte
- Förderübersicht Deutschland – KfW 458 mit den aktuellen Werten
- KfW-458-Förderung beantragen – Schritt für Schritt
- Wärmepumpen-Kalkulator – Modell, Heizlast und Zuschuss berechnen
- Kostenlose Beratung anfragen – inklusive Förder-Check
Stand: Juli 2026. Quelle: KfW-Pressemitteilung zur BEG-Reform sowie die KfW-458-Produktseite. Förderhöhen und -bedingungen können sich ändern; verbindliche Auskünfte erhalten Sie über das KfW-Kundenportal „Meine KfW” und im Beratungsgespräch.