Förderungen 11. Juli 2026 4 Min. Lesezeit

KfW-458-Reform ab 21. Juli 2026: das ändert sich für Ihre Förderung

Ab 21. Juli 2026 sinkt die KfW-Heizungsförderung: max. 19.600 € statt 21.000 €, Klimageschwindigkeits-Bonus nur noch 16 %, der 5-%-Effizienzbonus für R290 entfällt. Was das konkret heißt.

Chofu R290 Wärmepumpe vor einem deutschen Einfamilienhaus – Symbolbild für die KfW-Heizungsförderung

Kurz gesagt: Die KfW hat die Heizungsförderung (Programm 458) zum 21. Juli 2026 reformiert. Die Förderung bleibt bei bis zu 70 %, fällt in absoluten Zahlen aber niedriger aus: förderfähige Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 €, der Höchstzuschuss beim Einfamilienhaus damit von 21.000 auf 19.600 €. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 auf 16 %, der Effizienzbonus von 5 % für R290 entfällt komplett, und der Einkommensbonus ist künftig gestaffelt (40/30/10 %). Wichtig: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den alten, besseren Konditionen einreichen.

Was sich zum 21. Juli 2026 ändert

Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Reform der Gebäudeförderung beschlossen; seit dem 9. Juli läuft die technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA, ab dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen. Hier die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich:

BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %16 %
Effizienzbonus (R290 / natürl. Kältemittel)5 %entfällt
Einkommensbonus30 % (bis 40.000 €)40 / 30 / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €)
Gesamt-Deckel70 %70 % (unverändert)
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €
Höchstzuschuss Einfamilienhaus21.000 €19.600 €

Ebenfalls entfallen ist der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für Biomasse-Anlagen). Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 € je Wohneinheit) und die BAFA-Energieberatung sind von der Reform nicht betroffen und laufen unverändert weiter.

Was das konkret für ein Einfamilienhaus bedeutet

Der 70-%-Deckel klingt gleich geblieben – in der Praxis erreicht man ihn nach der Reform aber nur noch mit dem Einkommensbonus. Ein Rechenbeispiel mit den maximal förderfähigen 28.000 €:

  • Haushalt mit Einkommen bis 30.000 €, alte fossile Heizung: 30 % Grund + 16 % Klimageschwindigkeit + 40 % Einkommen = 86 %, gedeckelt auf 70 % = 19.600 €.
  • Haushalt mit Einkommen über 50.000 €, alte fossile Heizung: 30 % + 16 % = 46 % = 12.880 €.
  • Modernere Gasheizung (unter 20 Jahre), kein Klimageschwindigkeits-Bonus: nur die Grundförderung, 30 % = 8.400 €.

Für viele Haushalte mit mittlerem Einkommen bedeutet das eine spürbare Reduktion: Vor der Reform kam ein solcher Haushalt (mit altem Kessel, aber ohne Einkommensbonus) inklusive des R290-Effizienzbonus auf 55 %, jetzt sind es 46 %. Neu ist auch ein Familienzuschlag: Je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 € nach oben.

Der R290-Effizienzbonus ist weg – bleibt R290 sinnvoll?

Bis zur Reform gibt es einen Bonus von 5 %, der speziell für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (wie Propan/R290) oder mit Erd-/Wasser-/Abwasserquelle gedacht ist. Die Chofu R290 sichert sich diese 5 % automatisch. Mit der Reform zum 21. Juli entfällt dieser Bonus – die offizielle Begründung: hohe Effizienz und natürliche Kältemittel sollen künftig Standard sein, nicht Bonus.

Fördertechnisch werden R290 und R32 damit gleich behandelt. Der frühere Vorteil von 5 % (bei 28.000 € rund 1.400 €) fällt weg. Das ändert aber nichts an den handfesten Gründen, die weiterhin für R290 sprechen:

  • Zukunftssicherheit: Synthetische Kältemittel wie R32 (GWP 675) werden über die EU-F-Gase-Verordnung schrittweise verknappt und verteuert. Propan (GWP 3) ist ein natürliches Kältemittel und bleibt langfristig verfügbar.
  • Förderfähigkeit überhaupt: Die Chofu R290 ist im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) gelistet und damit KfW-458-fähig. Nur gelistete Geräte sind förderfähig – unsere R32-Serie ist es nicht.
  • Hohe Vorlauftemperaturen: Bis 75 °C, damit altbautauglich ohne Heizkörpertausch – und effizienter als viele Wettbewerber bei hohem Temperaturbedarf.

Übergangsfrist – wer bekommt noch die alten Konditionen?

Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) und ein antragsreifes Vorhaben hat, kann den Antrag noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den bisherigen, besseren Konditionen stellen (bis 21.000 €, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus) – wer die BzA schon in der Schublade hat, sollte also jetzt handeln. Neue BzA können seit dem 9. Juli allerdings nicht mehr erstellt werden; für alle neu startenden Vorhaben gelten damit faktisch die reformierten Werte.

Ausblick: weitere Absenkungen ab 2027

Die Reform ist als schrittweise Absenkung angelegt:

  • Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich (jeweils 1. Februar und 1. August) um 750 €.
  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4 → 0 %).

Die Richtung ist damit klar: Wer den Umstieg ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag tendenziell besser als mit einem späteren.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Förderhöhe für Ihren Fall durchrechnen. Ob 19.600 €, 12.880 € oder 8.400 € – der Unterschied hängt an Einkommen und alter Heizung. Unser Kalkulator zeigt Ihnen in zwei Minuten eine erste Einordnung.
  2. Reihenfolge einhalten. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen – erst BzA und Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag im Portal „Meine KfW”, dann bauen. Details in unserer Anleitung KfW-458 beantragen.
  3. Gerät und Unterlagen klären. Wir liefern die BAFA-WEP-ID und die Datenblätter, die Ihr Fachbetrieb für die BzA braucht.

Ihre nächsten Schritte


Stand: Juli 2026. Quelle: KfW-Pressemitteilung zur BEG-Reform sowie die KfW-458-Produktseite. Förderhöhen und -bedingungen können sich ändern; verbindliche Auskünfte erhalten Sie über das KfW-Kundenportal „Meine KfW” und im Beratungsgespräch.

#KfW 458#Förderung 2026#BEG-Reform#Heizungstausch#R290

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