Kommunale Wärmeplanung & Heizungsgesetz
Hamburg erstellt als Stadtstaat eine gesamtstädtische Wärmeplanung mit ausgedehntem Fernwärmenetz. Außerhalb der Wärmenetzgebiete ist die Wärmepumpe die Standardlösung. Sie ist von den Brennstoffquoten des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht betroffen.
Gut zu wissen: Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 gibt es beim Heizungstausch
keine 65-Prozent-Pflicht mehr – Sie haben die freie Wahl. Für die Förderung bleibt die Wärmeplanung aber wichtig: In Gebieten, für die ein Wärmenetz-Anschluss verbindlich vorgesehen ist, kann die KfW-Förderung für eine eigene Heizung entfallen. Prüfen Sie das vor dem Antrag – Details im Beitrag
Kommunale Wärmeplanung.