Kurz gesagt: Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wie Ihre Stadt oder Gemeinde künftig mit Wärme versorgt wird – mit Wärmenetz oder dezentral. Sie bestimmt auch, ab wann die Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch greift: in Großstädten über 100.000 Einwohner früher, in kleineren Gemeinden später. Für Sie als Hausbesitzer ist das vor allem eine Frage des Timings – die Wärmepumpe ist in jedem Szenario die sichere Lösung.
Was kommunale Wärmeplanung überhaupt ist
Jede Stadt und Gemeinde in Deutschland muss einen Wärmeplan erstellen. Darin legt die Kommune fest, welche Gebiete künftig über ein Wärmenetz (Fernwärme) versorgt werden und wo die Wärmeversorgung dezentral bleibt – also Haus für Haus.
Das ist keine Vorschrift für Ihre Heizung, sondern eine Landkarte: Sie zeigt, ob in Ihrer Straße realistisch ein Fernwärme-Anschluss kommt oder nicht. Diese Information ist Gold wert, bevor Sie in eine neue Heizung investieren.
Die Stichtage – Großstadt vor kleiner Gemeinde
Die Wärmeplanung ist gestaffelt:
- Städte über 100.000 Einwohner müssen ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen.
- Kleinere Städte und Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit.
An diese Fristen ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch der Zeitpunkt gekoppelt, ab dem eine neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss. Vereinfacht: Erst wenn die Wärmeplanung Ihrer Kommune vorliegt, greift die Pflicht voll – vorher gelten Übergangsregeln.
Wichtig: Bestehende Heizungen sind nicht betroffen
Ein verbreitetes Missverständnis: Die Wärmeplanung zwinge niemanden, sofort die Heizung zu wechseln. Das stimmt nicht.
- Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
- Die Pflicht greift nur, wenn Sie ohnehin eine neue Heizung einbauen.
- Bei einem irreparablen Defekt gelten in der Regel mehrjährige Übergangsfristen.
Die Wärmeplanung setzt Sie also nicht unter Zeitdruck – sie gibt Ihnen Planungssicherheit.
Die Reform 2026 verändert das Bild
2026 wird das GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umgebaut. Der Kabinettsentwurf vom Mai 2026 sieht vor, dass die starre 65-Prozent-Pflicht entfällt und durch eine schrittweise Pflicht zu klimaneutralen Brennstoffen ersetzt wird. Was das im Detail bedeutet, lesen Sie im Beitrag Heizungsgesetz 2026.
Für die Praxis heißt das: Die Bedeutung der starren Stichtage nimmt ab. Was bleibt, ist die nützliche Seite der Wärmeplanung – die Information, ob bei Ihnen ein Wärmenetz kommt.
Was Sie konkret tun sollten
- Prüfen Sie den Stand der Wärmeplanung in Ihrer Kommune. Viele Städte veröffentlichen Zwischenstände online. Liegt Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet?
- Kein Wärmenetz in Sicht? Dann ist eine dezentrale Lösung gefragt – und die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist hier die naheliegende, ausgereifte Wahl.
- Warten Sie nicht auf den finalen Wärmeplan. Wenn Ihre Heizung in die Jahre kommt, ist eine Wärmepumpe unabhängig vom Planungsstand zukunftssicher – und voll förderfähig.
Warum die Wärmepumpe in jedem Szenario passt
Egal, was die Wärmeplanung für Ihre Straße ergibt: Eine Wärmepumpe erfüllt sowohl die heutige 65-Prozent-Regel als auch jede künftige Fassung des Gesetzes. Sie ist nicht von einem Wärmenetz abhängig, das vielleicht kommt – und nicht von Brennstoffen, die absehbar teurer werden. Und die KfW-Förderung läuft unabhängig von der Wärmeplanung weiter. Wie Sie sie beantragen, zeigt unser Beitrag KfW-458-Förderung beantragen.
Ihr nächster Schritt
Wir ordnen Ihre Situation gemeinsam ein – Wärmeplanungsstand, passendes Modell, Förderung.
- Förderungen 2026 nach Bundesland
- Heizungsgesetz 2026 verständlich erklärt
- Kostenlose Beratung anfragen
Stand: Mai 2026. Die Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung und zum GEG/GModG befinden sich in der Anpassung; maßgeblich ist das jeweils geltende Recht.