Kurz gesagt: Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wo künftig ein Wärmenetz versorgt und wo dezentral geheizt wird. Ihre alte Rolle – Auslöser für die 65-Prozent-Pflicht – hat sie seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 verloren, denn diese Pflicht gibt es nicht mehr. Dafür hat sie eine neue, sehr praktische Bedeutung bekommen: In Gebieten mit verbindlich geplantem Wärmenetz kann die KfW-Förderung für eine eigene Heizung entfallen. Ein Blick in den Wärmeplan Ihrer Kommune lohnt sich also weiterhin – nur aus einem anderen Grund als früher.
Was kommunale Wärmeplanung überhaupt ist
Jede Stadt und Gemeinde in Deutschland muss einen Wärmeplan erstellen. Darin legt die Kommune fest, welche Gebiete künftig über ein Wärmenetz (Fernwärme) versorgt werden und wo die Wärmeversorgung dezentral bleibt – also Haus für Haus.
Das ist keine Vorschrift für Ihre Heizung, sondern eine Landkarte: Sie zeigt, ob in Ihrer Straße realistisch ein Fernwärme-Anschluss kommt oder nicht. Diese Information ist bares Geld wert, bevor Sie in eine neue Heizung investieren.
Die Stichtage
Die Wärmeplanung ist gestaffelt:
- Städte über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen.
- Kleinere Städte und Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit.
Eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes ist im Gesetzgebungsverfahren. Sie soll für Gemeinden bis 15.000 Einwohner ein stark vereinfachtes Verfahren einführen – die „kleine Wärmeplanung”, bei der das Gebiet in der Regel als dezentral versorgt dargestellt wird. Für Sie als Hausbesitzer bedeutet das: In kleinen Gemeinden läuft es ohnehin meist auf eine eigene Heizung hinaus.
Was sich 2026 grundlegend geändert hat
Bis Juli 2026 war die Wärmeplanung der Auslöser für die 65-Prozent-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes: Erst wenn der Wärmeplan vorlag, musste eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbar laufen.
Diese Kopplung gibt es nicht mehr. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, ist die 65-Prozent-Pflicht ersatzlos entfallen. Sie dürfen unabhängig vom Stand der Wärmeplanung einbauen, was Sie möchten – auch eine neue Gas- oder Ölheizung, dann allerdings mit der ab 2029 steigenden Pflicht zur Beimischung biogener Brennstoffe. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Heizungsgesetz 2026.
Die neue Rolle: Wärmeplanung entscheidet über die Förderung
Hier liegt der Punkt, der heute wirklich zählt. Seit der Reform der Bundesförderung am 21. Juli 2026 gilt: In Wärmenetzgebieten wird eine Einzelheizung unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr gefördert. Nach den Technischen Mindestanforderungen greift der Ausschluss, wenn einer dieser beiden Fälle vorliegt:
- Eine kommunale Entscheidung sieht den Anschluss Ihres Grundstücks an ein Wärmenetz vor – etwa durch Satzungsbeschluss oder einen Anschluss- und Benutzungszwang. Der Ausschluss greift nur, wenn diese Entscheidung samt ihrer Tragweite transparent gemacht wurde.
- Ein Wärmeversorger erklärt rechtsverbindlich, Ihr Grundstück innerhalb von drei Jahren anzuschließen, und übernimmt öffentlich die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angabe.
Ehrlich gesagt: Diese Kriterien sind noch unscharf. Welche kommunalen Beschlüsse genügen, wie „transparent gemacht” auszulegen ist und was passiert, wenn ein zugesagter Anschluss doch nicht kommt, ist offen – ein erläuterndes Infoblatt ist angekündigt. Der zweite Fall wird ohnehin erst wirksam, wenn dieses Infoblatt vorliegt.
Praktisch heißt das für Sie: Klären Sie vor dem Förderantrag, ob Ihr Grundstück in einem verbindlich geplanten Wärmenetzgebiet liegt. Ein unverbindlicher Wärmeplan, der Ihr Viertel bloß als „Prüfgebiet” ausweist, ist etwas anderes als ein Satzungsbeschluss mit Anschlusszwang.
Bestehende Heizungen sind nicht betroffen
Ein verbreitetes Missverständnis: Die Wärmeplanung zwinge niemanden, die Heizung zu wechseln. Das war schon vorher falsch und ist es heute erst recht.
- Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
- Es gibt seit Juli 2026 keine Erneuerbaren-Pflicht mehr beim Heizungstausch.
- Die Wärmeplanung setzt Sie nicht unter Zeitdruck – sie gibt Ihnen Planungssicherheit.
Was Sie konkret tun sollten
- Stand der Wärmeplanung prüfen. Viele Städte veröffentlichen Zwischenstände online. Liegt Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet – und wenn ja, wie verbindlich ist diese Planung?
- Kein Wärmenetz in Sicht? Dann ist eine dezentrale Lösung gefragt, und die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die ausgereifte Wahl. Die Förderung steht Ihnen offen.
- Wärmenetz verbindlich geplant? Dann rechnen Sie beides gegeneinander – und klären Sie vor dem Antrag mit uns oder Ihrem Energieberater, ob die Förderung für eine eigene Heizung noch möglich ist.
- Warten Sie nicht auf den finalen Wärmeplan, wenn Ihre Heizung in die Jahre kommt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus der KfW sinkt ab dem 1. Februar 2027, der Förderhöchstbetrag ebenfalls.
Warum die Wärmepumpe in den meisten Szenarien passt
Wo kein Wärmenetz kommt – und das ist in Ein- und Zweifamilienhausgebieten die Regel –, ist die Wärmepumpe die naheliegende Lösung: Sie ist von keinem Netz abhängig, das vielleicht gebaut wird, und von keinem Brennstoff, der ab 2029 immer grüner und damit teurer werden muss. Wie Sie die Förderung beantragen, zeigt der Beitrag KfW-458-Förderung beantragen.
Ihr nächster Schritt
Wir ordnen Ihre Situation gemeinsam ein – Stand der Wärmeplanung, passendes Modell, Förderfähigkeit.
- Förderungen 2026 nach Bundesland
- Heizungsgesetz 2026 verständlich erklärt
- Kostenlose Beratung anfragen
Stand: 19. August 2026. Angaben nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026), dem Wärmeplanungsgesetz samt laufender Novelle sowie der Förderrichtlinie BEG EM in der Fassung vom 17.07.2026 einschließlich der Technischen Mindestanforderungen. Ob in Ihrem Fall ein Förderausschluss greift, entscheidet die KfW im Einzelfall.



