Kurz gesagt: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, das „Heizungsgesetz”) wird 2026 grundlegend umgebaut. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien soll entfallen. Für Sie als Hausbesitzer ändert das wenig: Eine Wärmepumpe erfüllt jede denkbare Fassung des Gesetzes – und die KfW-Förderung läuft unabhängig davon weiter.
Was gerade passiert
Das GEG in seiner Fassung von 2024 schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Diese Regel war von Anfang an umstritten.
2026 wird sie reformiert. Der Ablauf bisher:
- 24. Februar 2026: Die Regierungskoalition veröffentlicht ein Eckpunktepapier.
- 13. Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Als Nächstes müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis das Gesetz in Kraft tritt – voraussichtlich im Herbst 2026 –, gilt weiterhin das GEG 2024.
Wichtig: Solange der Gesetzgebungsprozess läuft, können sich Details noch ändern. Treffen Sie Entscheidungen also auf Basis des heute geltenden Rechts – nicht auf Basis von Schlagzeilen.
Was sich mit dem GModG ändern soll
Der Kabinettsentwurf sieht im Kern vor:
- Die pauschale 65-Prozent-Pflicht entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt.
- Stattdessen die „Bio-Treppe”: Wer eine fossile Heizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen – ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 %.
- Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse erfüllen die Anforderungen weiterhin automatisch.
- Dazu kommen Vorgaben aus der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD): Nullemissionsgebäude als Neubaustandard ab 2030, eine schrittweise Solarpflicht und weitere Punkte.
Warum die Wärmepumpe die sichere Wahl bleibt
Hier ist der entscheidende Punkt für Ihre Planung: Egal, wie das Gesetz am Ende aussieht – eine Wärmepumpe ist in jeder Variante auf der sicheren Seite.
- Unter der alten 65-Prozent-Regel erfüllt sie die Pflicht ohne weiteren Nachweis.
- Unter der neuen Bio-Treppe entfällt für sie jede Brennstoff-Quote – sie nutzt Umweltwärme und Strom, keinen Brennstoff, dessen Preis oder Verfügbarkeit ungewiss ist.
- Eine neue Gas- oder Ölheizung dagegen bindet Sie an Brennstoffe, die ab 2029 immer „grüner” – und damit absehbar teurer – werden müssen.
Wer 2026 eine fossile Heizung einbaut, verschiebt das Problem nur in die Zukunft. Wer eine Wärmepumpe einbaut, ist es los.
Und die Förderung?
Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, mit der Gesetzesreform stehe auch die Förderung auf der Kippe. Das ist nicht der Fall. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) ist vom GEG/GModG unabhängig und läuft unverändert weiter – mit bis zu 70 Prozent Zuschuss und maximal 21.000 € beim Einfamilienhaus. Details dazu in unserem Beitrag KfW-458-Förderung beantragen.
Wann die Pflicht für Ihr Haus überhaupt greift
Selbst unter dem heutigen GEG greift die Erneuerbaren-Pflicht im Bestand erst, wenn Ihre Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat – und nur, wenn Sie tatsächlich eine neue Heizung einbauen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Wie die kommunale Wärmeplanung den Zeitpunkt bestimmt, lesen Sie im Beitrag Kommunale Wärmeplanung.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie sich von der Gesetzesdebatte nicht verunsichern. Die ruhige Entscheidung ist eine Heizung, die unabhängig von Brennstoffquoten und Gesetzesfassungen funktioniert.
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Stand: Mai 2026. Der Gesetzentwurf zum GModG befindet sich im parlamentarischen Verfahren; Inhalte und Inkrafttreten können sich noch ändern. Verbindliche Auskünfte gibt das jeweils geltende Recht.